Zur ustl. Behandlung von ESF-finanzierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilt der BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder Folgendes mit:
Berufsausbildungs-, Berufsfortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen i. S. des § 3 Nr. 2 der Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Bundes v. 20.1.2000 (Bundesanzeiger 2000 S. 1529 ff.) sind - wie die in Abschnitt 112 Abs. 3 Satz 2 USt-Richtlinien aufgeführten Maßnahmen - gem. § 4 Nr. 21 UStG von der USt befreit. Dies gilt auch für Existenzgründungsseminare i. S. des § 3 Nr. 1 Buchst. a der o. g. Richtlinien.
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