Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2026 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 14. November 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. C/2025/5923) veröffentlicht. Zu Ihrer Information übersende ich in der Anlage einen Abdruck dieser Liste.
MEHRWERTSTEUER (MwSt)
BEFREITES ANLAGEGOLD
Liste der Goldmünzen, die die Kriterien von Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 (Sonderreglung für Anlagegold) erfüllen
GÜLTIG FÜR DAS JAHR 2026
(C/2025/5923)
ERLÄUTERUNG
Diese Liste berücksichtigt die Beiträge der Mitgliedstaaten, die innerhalb der in Artikel
< schließen gesetzten Frist bei der Kommission eingegangen sind.
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