im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bestandspflegeleistungen, die Versicherungsmakler in der Lebensversicherung gegen Bestandspflegeprovision erbringen, wie folgt Stellung:
Nach § 4 Nr. 11 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler umsatzsteuerfrei. Erforderlich ist, dass die Umsätze des Berufsangehörigen für seinen Beruf charakteristisch, d.h. berufstypisch sind.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|