Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder nimmt der BMF zur ustl. Behandlung von Bestandspflegeleistungen, die Versicherungsmakler in der Lebensversicherung gegen Bestandspflegeprovision erbringen, wie folgt Stellung:
Nach § 4 Nr. 11 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler umsatzsteuerfrei. Erforderlich ist, daß die Umsätze des Berufsangehörigen für seinen Beruf charakteristisch, d. h. berufstypisch sind.
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