Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder nimmt der BMF zur ustl. Behandlung von Bestandspflegeleistungen, die Versicherungsmakler in der Lebensversicherung gegen Bestandspflegeprovision erbringen, wie folgt Stellung:
Nach § 4 Nr. 11 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler umsatzsteuerfrei. Erforderlich ist, daß die Umsätze des Berufsangehörigen für seinen Beruf charakteristisch, d. h. berufstypisch sind.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|