Das BMF hat die Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zahlungen im Falle der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses über Altersteilzeit nach dem Blockmodell inzwischen mit den Vertretern der obersten FinBeh der Länder erörtert. Als Ergebnis kann folgendes mitgeteilt werden:
Wird ein Arbeitsverhältnis über Alterteilzeit im Blockmodell vorzeitig beendet (so genannter „Störfall”), sind Nachzahlungen, die keine Aufstockungsbeträge i. S. des § 3 Nr. 28 EStG sind, unabhängig von dem Grund der Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses stpfl. Arbeitslohn. Die für den Zeitraum bis zur vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit gezahlten Aufstockungsbeträge sowie die Beiträge und Aufwendungen i. S. des §
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