Der VIII. Senat des BFH handelt im Urt. v. 19.10.1998 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt die OFD zur Anwendung der Rechtsgrundsätze des o. g. BFH-Urt. wie folgt Stellung:
Die Rechtsgrundsätze des BFH-Urt. v. 19.10.1998 -
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