BMF - Schreiben vom 29.05.2000 (S 7303 b) - DRsp Nr. 2008/86714
BMF, Schreiben vom 29.05.2000 - Aktenzeichen S 7303 b
DRsp Nr. 2008/86714
Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab dem 1.4.1999
Art. 7 des StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999 (BGBl 1999 I S. 402) enthält Einschränkungen des Vorsteuerabzugs und Neuregelungen zur Umsatzbesteuerung unternehmerisch genutzter Fahrzeuge, die zum 1.4.1999 in Kraft getreten sind. Der Rat der EU hat mit der Entscheidung v. 28.2.2000 (ABIEG 2000 Nr. 59 S. 12f.) die Bundesrepublik Deutschland ermächtigt, von den Art. 6 und 17 der 6. EG-RL abweichende Maßnahmen (Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug) einzuführen. Durch die Ermächtigung sind sowohl die 10%-Grenze in § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG als auch die Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei Fahrzeugen nach § 15 Abs. 1bUStG ab 1.4.1999 EG-rechtlich abgesichert. Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder gilt Folgendes:
1. Zeitpunkt des Erwerbs, Beginn des Mietverhältnisses
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