Im Hinblick auf aktuelle Nachfragen und unrichtige Veröffentlichungen zur Problematik des § 7 g EStG im Zusammenhang mit degressiver AfA (vgl. z. B. Anlage) weise ich klarstellend auf Folgendes hin:
1. Inanspruchnahme degressiver Abschreibungen für nach dem 31. Dezember 2000 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter, für die eine Rücklage nach § 7 g EStG vor dem 1. Januar 2001 gebildet worden ist
§ 7 g EStG wurde durch das Steuersenkungsgesetz (
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