Die mit dem Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I S.
Mit dem Bezugsschreiben vom 2. Januar 1996 unter I. Nr. 1 Buchstabe b wurde darauf hingewiesen, dass diese Regelung erst nach Genehmigung der Europäischen Kommission durchgeführt werden durfte.
Die Kommission hat mit Schreiben vom 21. Januar 1998 - 98/476/EG - (ABl. EG Nr. L 212 S. 50) mitgeteilt, dass die Regelung des § 52 Abs. 8 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1996 (a.a.O.) eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe darstelle.
Mit Urteil vom 19. September 2000 - Rechtssache
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