Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder richtet sich die Ermittlung von Einkommensteuer-Erstattungsansprüchen nach § 37 Abs. 2 AO bzw. die Erstattungsberechtigung - einschließlich der Reihenfolge der Anrechnung - nach folgenden Grundsätzen:
Inhaltsverzeichnis
| 1. | Allgemeines |
| 1.1 | Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch |
| 1.2 | Einkommensteuer-Erstattungsanspruch |
| 2. | Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten |
| 2.1 | Wirkung einer Erstattung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG |
| 2.2 | Ausnahmen von § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG |
| 2.3 | Ermittlung des Erstattungsberechtigten |
| 2.4 | Tilgungsbestimmung |
| 2.5 | Bedeutung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen |
| 3. | Aufteilung eines Einkommensteuer-Erstattungsanspruchs bei Ehegatten |
| 3.1 | Steuerabzugsbeträge |
| 3.2 | Vorauszahlungen mit Tilgungsbestimmung |
| 3.3 | Vorauszahlungen ohne Tilgungsbestimmung |
| 3.4 | Sonstige Zahlungen |
| 3.5 | Reihenfolge der Anrechnung bei Zusammenveranlagung |
| 3.6 | Reihenfolge der Anrechnung bei getrennter Veranlagung |
| 4. | Widerrufsvorbehalt |
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