Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind” nach dem Stand vom Juni 2000 herausgegeben (Anlage).
(1) Personenbeförderungen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland der Umsatzsteuer. Die Besteuerung dieser Leistungen ist durch die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vorgeschrieben. Hiernach müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die bei der Verabschiedung der Richtlinie eine Umsatzbesteuerung von Personenbeförderungen bereits vorsahen, diese Besteuerung fortführen. Zu diesen Mitgliedstaaten gehört auch die Bundesrepublik Deutschland.
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