im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zu der Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen wie folgt Stellung:
Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des
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