Zur Umrechnung ausländischer Einkünfte und Bezüge gemäß § 32 Abs.4 S.4 EStG veröffentliche ich in der beigefügten Anlage
die Referenzkurse der Europäischen Zentralbank sowie weitere Kurse gemäß der Devisenkursstatistik der Deutschen Bundesbank mit Stand Ende September 2000. Die Umrechnungskurse zu den nationalen Währungseinheiten der an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) teilnehmenden Staaten wurden der besseren Übersichtlichkeit wegen ebenfalls aufgenommen.
Nach dem Beitritt Griechenlands zur WWU wird DA 63.4.2.10 Abs. 1 und Abs. 2 wie folgt gefasst:
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