Der mit dem entgeltlichen Erwerb von Güterfernverkehrsgenehmigungen verbundene wirtschaftliche Vorteil ist ein vom Geschäfts- und Firmenwert unabhängiges, selbständig zu aktivierendes WG des Anlagevermögens (BFH-Urt. v. 22. 1. 1992,BStBl II S.
Im Einzelfall kann jedoch der Ansatz des niedrigeren Teilwerts (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) in Betracht kommen. Im Hinblick auf die für den 1. 7. 1998 vorgesehene Freigabe der Kabolage sinken die Kosten für die Anschaffung von Güterfernverkehrsgenehmigungen seit dem Jahr 1992. Daher vermindern sich im allgemeinen auch die Teilwerte für die Güterfernverkehrsgenehmigungen, die vor dem 1. 1. 1992 erworben worden sind.
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