Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 12 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) sind die Namen und Anschriften der festsetzenden Familienkassen jährlich zu veröffentlichen. Die Liste zum Stichtag 31.12.2021 (Bearbeitungsstand) ist als Anlage beigefügt.
Anlage: Liste der festsetzenden Familienkassen zum 31.12.2021
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