Das BZSt erlässt die Neufassung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG 2009).
Die Dienstanweisung berücksichtigt die rechtlichen Änderungen und die im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlichte BFH-Rechtsprechung bis zum 1. Januar 2009. Die gesetzlichen Änderungen im X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, die nach dem 1. Januar 2009 in Kraft getreten sind und das Kalenderjahr 2009 betreffen, werden ebenfalls berücksichtigt und sind an der entsprechenden Stelle durch Fußnote gekennzeichnet.
Die DA-FamEStG 2004 ist sowohl aktualisiert, als auch unter systematischen Gesichtspunkten umfassend überarbeitet. Vor diesem Hintergrund sind auch anstelle der Vordrucknummern die Vordruckbezeichnungen des BZSt aufgenommen worden. Weiter sind Regelungen, die einen Zeitraum betreffen, der vor 2004 liegt, sowie Beispiele, deren Problematik inzwischen im Informations- und Lernsystem für Familienkassen LernCULtur näher dargestellt sind, entfernt worden. In der DA-FamEStG 2009 wird ferner für das jeweils zitierte Gesetz nur noch die amtliche Abkürzung verwandt; die Gesetzesbezeichnung ergibt sich aus dem Abkürzungsverzeichnis.
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