Checkliste Voraussetzungen für Hilfe zur Pflege nach SGB XII

Checkliste: Voraussetzungen für Hilfe zur Pflege nach SGB XII

 

Geringer Pflegebedarf

Pflegebedürftigkeit hat nur einen relativ geringen Umfang und daher keine Leistungen der Pflegeversicherung

­     wenn die Pflege voraussichtlich für weniger als sechs Monate in Anspruch genommen werden muss oder

­     wenn die Bedingungen in Bezug auf den Hilfebedarf für die Einstufung in den untersten Pflegegrad der Pflegeversicherung nicht erfüllt sind, wenn also z.B. kein täglicher Hilfebedarf besteht.

 

Besonders hoher Pflegebedarf

Umfang der erforderlichen Pflegesachleistungen ist so hoch, dass Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen

­     Gewährung der durch die Pflegeversicherung nicht gedeckten Kosten

­     Ergänzende Leistungen

­     als Pflegesachleistungen,

­     als Pflegegeld und

­     für die soziale Sicherung der Pflegepersonen

 

Anderer Pflegebedarf

Unterstützungsbedarf bei pflegerischen Verrichtungen, die von der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt werden.

­     erweiterter Pflegebegriff

­     z.B. Verrichtungen, die nicht regelmäßig anfallen und aus diesem Grund nicht in der Pflegeversicherung eingeschlossen sind

Fehlende Vorversicherungszeiten