Checkliste zu den anzufordernden Informationen für die Überprüfung des Pflegegrads

Checkliste: Anzufordernde Informationen für die Überprüfung des Pflegegrads

 

Besteht bereits eine Pflegestufe?

Wenn bereits eine Pflegestufe nach altem Recht festgestellt wurde, ist diese automatisch in den entsprechenden Pflegegrad überführt worden. In diesem Fall sollte anhand der weiteren Angaben überprüft werden, ob der Pflegegrad noch ausreichend ist.

Sind ärztliche oder therapeutische Stellungnahmen vorhanden?

Diese liefern wichtige medizinische Informationen zum Gesundheitszustand und zur Prognose.  

Existieren bereits Gutachten oder Stellungnahmen anderer Sozialleistungsträger, die beispielsweise im Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht oder einem Erwerbsminderungsrentenverfahren eingeholt wurden?

Die Gutachten dürfen zwar i.d.R. nur mit Zustimmung des Erstellers in das Verfahren eingebracht werden, sie liefern aber gerade im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung häufig wichtige Informationen zum Gesundheitszustand der betroffenen Person. Im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens hat das Gericht die Möglichkeit, die Gutachten von Amts wegen beizuziehen.

Zusammenstellung der für die Feststellung des Pflegegrads relevanten Informationen zur Alltagsgestaltung anhand der Module 1-6 unter Berücksichtigung der BRi.