Checkliste zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für Grundsicherung im Alter

Checkliste: Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für Grundsicherung im Alter

 

Gemäß § 44 Abs. 1 SGB XII i.V.m. den §§ 60 ff. SGB I besteht für den Erhalt von Grundsicherung im Alter ein Antragserfordernis; der Hilfsbedürftige ist zur Mitwirkung verpflichtet. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid erfolgt gem. § 44 Abs. 3 SGB XII i.d.R. für zwölf Monate. Zur Prüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen sind folgende Punkte zu prüfen:

1.    Liegt Leistungsberechtigung nach § 41 Abs. 1 SGB XII vor?

­     Hat der Mandant seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland?

­     Ist eine dauerhafte volle Erwerbsminderung gegeben?

­     Ist das 65. Lebensjahr vollendet?

­     Ist die Altersgrenze i.S.d. § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht?

2.    Liegt Bedarf i.S.d. § 42 SGB XII vor?

­     Prüfung des Regelbedarfs gem. § 42 Nr. 1 SGB XII (Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28 SGB XII).

­     Notwendigkeit angemessener tatsächlicher Aufwendungen für Unterkunft und Heizung einschließlich Warmwasserkosten (§ 42a SGB XII)?

­     Berechtigter Mehrbedarf (z.B. Schwerbehinderung, GdB 50 mit Merkzeichen "G" und 65 Jahre oder volle Erwerbsminderung; § 42 Nr. 2, §  30 SGB XII)?

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