Checkliste zur Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs

Checkliste: Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs

 

1.     Änderung Pflege- oder Betreuungsbedarf (sowohl Erhöhung als auch Verringerung)

2.     Schriftliches Angebot des Unternehmers auf Vertragsanpassung

Inhalt: zwingende Gegenüberstellung der bisherigen zu den (zukünftig) angebotenen Leistungen sowie die jeweils zu entrichtenden Entgelte und Begründung des veränderten Pflege- oder Betreuungsbedarfs

Kurz: Der Verbraucher soll erkennen können, inwieweit der Unternehmer eine Anpassung der Leistung zu welchen Konditionen anbietet.

3.     Anwendbarkeit § 8 Abs. 2 WBVG (SGB XI oder Hilfen in Einrichtungen des SGB XII)

Erhalten Verbraucher Leistungen des SGB XI oder Hilfen in Einrichtungen des SGB XII, und ändert sich ihr Pflege- oder Betreuungsbedarf, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen und das zu zahlende Entgelt durch einseitige Erklärung anzupassen! Form und Inhalt müssen § 8 Abs. 1 sowie Abs. 3 WBVG genügen.

4.     Annahme des Verbrauchers (gänzlich, teilweise oder gar nicht)

Für Verbraucher, die Leistungsempfänger der Pflegeversicherung sind, ist hinsichtlich des aufgrund der Leistungsanpassung zu zahlenden Entgelts § 7 Abs. 2 Satz 2 WBVG einschlägig!

5.     Wirksame Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs