Die Klägerin ist die Witwe des am 10. August 1984 verstorbenen Arztes Dr. S (Erblasser); sie war seit 1971 oder 1972 seine zweite Ehefrau und hat ihn aufgrund gemeinschaftlichen Testaments vom 18. Juli 1973 allein beerbt. Der Beklagte ist ein Sohn des Erblassers aus dessen erster Ehe.
Durch rechtskräftiges Vorbehaltsurteil des Landgerichts ist der Beklagte verurteilt, zwei Darlehen, die er von dem Erblasser erhalten hatte, in Höhe von insgesamt 105.000 DM nebst Zinsen an die Klägerin zurückzuzahlen. Die Entscheidung über eine vom Beklagten erklärte Aufrechnung ist vorbehalten geblieben. Dabei geht es um die Aufrechnung mit einer Forderung, die der Beklagte für sich und seine beiden Brüder als Nacherben nach seiner Mutter in Anspruch nimmt. Es handelt sich um folgendes:
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