Expertentipps

Autorin: Senger-Sparenberg

Vorzeitige Altersrenten und damit auch die vorzeitige Altersrente für besonders langjährig Versicherte sollten mindestens vier Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn beantragt werden. Der Rentenantrag muss formgerecht unter Vervollständigung der von der DRV erstellten Rentenantragsvordrucke ausgefüllt werden.

Das Gesetz verbietet einen Wechsel von einer Altersrente in eine andere Rente wegen Alters (§ 34 Abs. 4 SGB VI), daher ist der Wechsel von einer Rente für langjährig Versicherte mit entsprechenden Abschlägen in eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte auch dann ausgeschlossen, wenn der Versicherte im Zeitpunkt des Rentenbeginns die Wartezeit von 45 Jahren nach der gesetzlichen Neuregelung bereits erfüllt hat.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.09.2019