Expertentipps

Autor: Metz

Entscheidend für ein erfolgreiches Vorgehen ist, dass der anwaltliche Berater den konkreten Sachverhalt umfassend in allen Einzelheiten darstellt, damit die i.d.R. pauschalen Einwände des Arbeitgebers zurückgedrängt werden können.

Gegen die Verweigerung einer Rente hilft - insbesondere bei großen Versorgungswerken - nur, gleich Klage zu erheben. Ausnahmen werden i.d.R. nicht gemacht, weil diese zu höheren Pensionsrückstellungen führen würden. Dies gilt auch für eine kleinere Rente.

Die von den Arbeitgebern verwendeten einschränkenden Klauseln sind meist sehr pauschal. Sie werden von den Verwaltungsabteilungen auch pauschal angewendet. Dies führt dazu, dass die Witwe ohne anwaltliche Hilfe selten ihren Anspruch durchsetzen kann.

Letzte redaktionelle Änderung: 19.09.2019