Expertentipps

Autorin: Melle

Eine Begründung der Kündigung ist nicht erforderlich. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die der Schriftform unterliegt. Die elektronische Form gem. § 126a BGB ist zwar nicht ausgeschlossen, dürfte jedoch kaum praktische Relevanz haben. Die Kündigungsfrist berechnet sich nach den §§ 187 - 193 BGB. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim Unternehmer. Fällt der letzte Tag der Kündigungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, läuft die Frist erst am folgenden Werktag ab. Wird die Kündigung erst am vierten Werktag des Kalendermonats erklärt, läuft die Kündigungsfrist am Ende des folgenden Kalendermonats ab. Für den Nachweis des Zugangs der Kündigung empfiehlt sich zumindest die Versendung per Einwurf Einschreiben.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.09.2019