Autor: Löbe |
Immer wieder sieht man in der täglichen Praxis Grundstücksübertragungsverträge, die ohne vertragliche Rückfallklausel ausgestaltet sind. Dies ist leichtsinnig und kann für den Schenker zu schmerzlichen Konsequenzen führen. Die gesetzlichen Rückforderungsrechte sind i.d.R. nicht ausreichend, um den Schenker umfassend zu schützen. Es handelt sich hierbei um die Rückforderung bei Nichtvollziehung einer Auflage, Verarmung des Schenkers oder groben Undanks des Beschenkten (dazu unter Fehler 4).
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