Fehler 8 Probleme bei Abfindung von weichenden Geschwistern werden übersehen

Autor: Löbe

Ein häufig anzutreffendes Problem besteht darin, dass die Eltern mehrere Kinder haben, aber nur ein Haus, das häufig den wesentlichen Vermögensbestandteil darstellt. In der Regel besteht das Interesse der Eltern darin, das Haus, das häufig selbst errichtet und jahrzehntelang selbst genutzt wurde, im Familienbesitz zu halten. Das Haus wird deshalb immer wieder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf eines der Kinder "abgeschichtet". Hierbei ist es den Eltern regelmäßig ein Anliegen, nicht nur die eigene Absicherung zu gewährleisten, sondern auch die Interessen der weichenden Geschwister in einem Maß zu berücksichtigen, das spätere Streitigkeiten unter den Kindern ausschließt.

Aus Sicht des Erwerbers wird i.d.R. das Ziel verfolgt, die Ungewissheiten des Pflichtteilsergänzungsrechts und des zeitlich unbegrenzt drohenden Ausgleichspflichtteils in den Griff zu bekommen. Dies geschieht meist durch zumindest gegenständlich beschränkte Pflichtteilsverzichte, welche in einem Kausalverhältnis zu entsprechenden Abfindungszahlungen stehen.

Aus Sicht der weichenden Geschwister sind derartige Zahlungen deshalb attraktiv, da diese im Gegensatz zu den unbestimmten, weder dem Zeitpunkt noch der Höhe nach planbaren postmortalen Ausgleichsansprüchen des Pflichtteilsrechts planbar sind.