Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5. August 2015 wird zurückgewiesen.
Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden der Betroffenen auferlegt.
Wert: bis 2.000 €
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Festsetzung einer Betreuervergütung.
Die Betroffene und ihr 2010 verstorbener Ehemann übertrugen 2003 ihrer Tochter, der Beteiligten zu 1, das ihnen gehörende Hausgrundstück in Köln im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Zu Gunsten der Eltern wurde zugleich ein Nießbrauchsrecht bestellt. Die Betroffene erteilte 2005 ihrer Tochter eine Vorsorgevollmacht.
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