Im Zusammenhang mit der Erörterung über den Anwendungsbereich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Grunderwerbsteuerfreiheit steuerbarer Gesellschafterwechsel i.S. des bei schenkweiser Übertragung der Anteile (vgl. Bezugserlass) wurde auch nachfolgender Einzelfall diskutiert:
Ein Gesamthänder hat ein Grundstück in eine Kommanditgesellschaft eingebracht, an der er zu 100 v.H. beteiligt ist. Die für diesen Vorgang ist nach zunächst nicht erhoben worden. Vor Ablauf von fünf Jahren nach dieser Einbringung überträgt der Gesamthänder einen Gesellschaftsanteil im Wege der Schenkung auf seine Lebensgefährtin.
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