Die Bundesregierung hat am 5. November 2008 ein Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” beschlossen. Es sieht u.a. vor, dass neue Pkw mit Erstzulassung ab 5. November 2008 und Einhaltung der Euro 4-Norm ein Jahr von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Für ab diesem Zeitpunkt neu zugelassene Pkw, die der Euro 5- oder Euro 6-Norm entsprechen, soll eine maximale Steuerbefreiung von zwei Jahren gewährt werden. Die befristeten Befreiungen sollen generell am 31. Dezember 2010 enden. Eine entsprechende gesetzgeberische Umsetzung soll in Kürze erfolgen.
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