Nach Abstimmung mit den für Bewertung und Erbschaftsteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nimmt das FinMin zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. Januar 2008, Az.
Der EuGH hatte über die Vorlage des BFH vom 11. April 2006, Az.
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