Gemäß § 10a Sätze 11 und 12 GewStG ist auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge von Körperschaften §
Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder sind somit auch die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 18. März 2021 (BStBl 2021 I S. …Fundstelle wird von Redaktion BStBl ergänzt. zur Anwendung des §
Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.
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