Es ist gefragt worden, ob und wie Belastungen durch Nießbrauchrechte im Rahmen der Öffnungsklausel bei der Bedarfsbewertung bzw. bei der Erbschaftbesteuerung zu berücksichtigen sind, da bei der Vorlage von Verkehrswertgutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts i. S. von §
Das FinMin bittet, in diesen Fällen wie folgt zu verfahren
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