Im Zuge der Maßnahmen gegen die negativen Auswirkungen der gegenwärtigen Finanzmarktkrise hat der Bund u.a. einen Fonds unter der Bezeichnung „Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS” errichtet, der der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis bestimmter Institute des Finanzsektors dienen soll. Der Fonds ist ein Sondervermögen i.S. von Artikel 110 Abs. 1 und Artikel 115 Abs. 2 GG und nicht rechtsfähig (vgl. Artikel 1 - Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds - Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz - FMStFG - §§ 1 bis 3 des Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes - Finanzmarktstabilisierungsgesetz - FMStG - vom 17. Oktober 2008 (BGBl. 2008 I S.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|