Zu der Frage, ob § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 v. 24.3.1999 (BGBl 1999 I S.
§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG - neu - schließt eine nachträgliche Bilanzänderung aus. Davon unberührt ist die Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG (Bilanzberichtigung).
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