Die Reinvestitionsvergünstigungen nach § 6b EStG können Stpfl. u. a. dann in Anspruch nehmen, wenn sie abnutzbare bewegliche WG mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren veräußern, die im Zeitpunkt der Veräußerung mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört haben.
Nach dem Urt. des BFH v. 19. 5. 1976 (BStBl 1977 II S. 60) ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines beweglichen WG i. S. des § 6b Abs. 1 EStG die gewöhnliche Nutzungsdauer des WG im Betrieb des Stpfl., der die Vergünstigung begehrt. Bei WG, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, ist daher die gewöhnliche Restnutzungsdauer im Zeitpunkt des Erwerbs maßgeblich (vgl. H 41a „Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer” EStH 1996).
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|