Die soziale Wohnraumförderung erfolgt im Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage des
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial - WoBauSozRL M-V) - als nicht rückzahlbare Zuschüsse und
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum (Modernisierungsrichtlinie - ModRL M-V) - als Darlehen mit Teilschuldenerlass.
Die Richtlinien enthalten Bestimmungen zur maximal zulässigen Miethöhe und zum Personenkreis, an den die Vermietung erfolgen darf (Mieter, die die Voraussetzungen nach §
Es ist gefragt worden, wie die danach gezahlten Zuwendungen umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|