Sieht eine Pensionszusage vor, daß die Pensionsverpflichtung bei Eintritt des Versorgungsfalls auf eine außerbetriebliche Versorgungseinrichtung Übertragen wird, ist eine Rückstellung nicht zulässig (vgl. R 41 Abs. 3 Satz 7 EStR 1998). Demgegenüber hat der BFH mit Urt. v. 19.8.1998 -
Diese Grundsätze des BFH-Urt. v. 19.8.1998 sind über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht allgemein anzuwenden.
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