Eine Freistellung von Ruhegehaltszahlungen an im Ausland wohnende ehemalige AN nach dem jeweils einschlägigen
Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn von dem vorstehenden Grundsatz in bestimmten Fällen abgewichen wird. Die betroffenen Fälle und die dabei vom Stpfl. bzw. dem ArbG vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus den nachfolgenden Ausführungen. Die OFD weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die VereinfachungenDie Vereinfachungen gelten inzwischen sowohl für antragsgebundene Freistellungen von Ruhegehaltszahlungen nach
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