Tz. 3.2 Vorletzter Absatz der Bescheinigungsrichtlinien (Gem. RdErl. d. MF u. d. MS v. 15.1.1998, MBl 1998 S. 962) wird wie folgt geändert (Änderungen sind durch Unterstreichung kenntlich gemacht):
Entsteht durch die Baumaßnahmen ein steuerrechtlich selbständiges WG, z. B. eine getrennt vom Gebäude errichtete Tiefgarage oder Außenanlagen (Straßenzufahrten, Hofbefestigung, Grün- und Gartenanlagen), sind die Aufwendungen grundsätzlich nicht nach § 7h EStG begünstigt: Abs.
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