Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde
Soweit anhängige Einsprüche gegen Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheide auf diese Verfassungsbeschwerde gestützt werden, können diese nunmehr als unbegründet zurückgewiesen werden.
Allerdings ist beim Bundesverfassungsgericht erneut eine Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer für selbst genutzte Wohnimmobilien anhängig (Az:
Bis dahin bittet das Finanzministerium wie folgt zu verfahren:
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