Die beigefügte Regelung übersendet der FinMin mit der Bitte um Kenntnisnahme und um weitere Veranlassung. Es wird gebeten, diesen Erl. in der EStG -Kartei NRW zu AGGrenzg NL Nr. 2 bekanntzugeben.
Bis VZ 1993 ist weiterhin der Bezugserl. v. 20. 3. 1992 anzuwenden. Der bisherige Abdruck dieses Erl. in der EStG -Kartei AGGrenzg NL Nr. 1 enthält zahlreiche - größtenteils redaktionelle - Fehler. Der FinMin bittet deshalb, die Anweisung Nr. 1 in vollem Umfang neu bekanntzugeben. Eine vom FinMin erstellte korrigierte Fassung ist auf der beigefügten Diskette enthalten (Datei 000_001).
Anwendungserlaß zum Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande (AG-Grenzg NL) ab VZ 1994zur Rechtslage bis VZ 1993 vgl. den Erl. v. 20. 3. 1992 S 1301 - Niederlande 28 - V C 1 EStG -Kartei NRW AGGrenzg NL Nr. 1
0.1. Das AGGrenzg NL (BStBl 1986 I S. 115), zuletzt geändert durch Art. 2 des Grenzpendlergesetzes v. 24. 6. 1994 (BStBl I S.
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