Nach H 17 (1) „Unentgeltliche Übertragung eines bebauten Grundstücks nach Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten”
Der BFH hat in seinem Urteil vom 1. Juli 2008, II R 38/07, BStBl. 2008 II S. 876 in einem Erbschaftsteuerfall entschieden, dass bei einer Nacherbschaft die durch Baumaßnahmen des Nacherben zu Lebzeiten des Vorerben eingetretene Werterhöhung eines nachlasszugehörigen Grundstücks nicht der Besteuerung unterliegt. Die Bereicherung des Nacherben mindert sich um den Betrag, um den die Baumaßnahmen den Grundbesitzwert erhöht haben.
Die Grundsätze dieses Urteils sind auch auf die Schenkung eines bebauten Grundstücks nach der Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten zu übertragen. An den hiervon abweichenden Regelungen des H 17 (1)
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