1. Das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammer Rheinland und der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 1998 je auf 6,5 v. T. festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 1999 ist nur für die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe die Umlage auf 6,5 v. T. festgesetzt worden. Auf eine formelle Festsetzung für die Landwirtschaftskammer Rheinland ist dagegen verzichtet worden, weil sich der Umlagesatz nicht verändert hat.
Die Verordnungen über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 1998 vom 23. Dezember 1997 sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 1998 S. 108 verkündet worden. Die Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 1999 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 1999 S. 57 veröffentlicht worden.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|