Nach §
In dem koordinierten Bezugserlass ist hierzu u. a. geregelt, dass „Gebäude, die in Montagebauweise errichtet wurden (Fertighäuser, Fertigteilbauten), je nach ihrer Bauart und Konstruktion den Gruppen A, B oder C der Anlagen 3 bis 8
zur Gruppe A Gebäude aus Mauerwerk-, Stahl-, Stahlbeton- oder Betonfertigteile, soweit sie nicht unter die Nr. 2 fallen,
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|