Der BFH hat im Urt. v. 8.7.1998 - I R 112/97 - (Veröffentlichung im BStBl 1999 II folgt in Kürze) erneut seine Rechtsauffassung bestätigt, daß eine Erhöhung der festgesetzten Steuer im Rahmen der Einspruchsentscheidung („Verböserung”) nach Ablauf der Festsetzungsfrist regelmäßig unzulässig ist. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder wird der SMF-Erl. v. 25.6.1997 S 0342 (entsprechend dem BMF-Schreiben v. 25.6.1997, BStBl I S. 641; AO -Kartei § 171 Karte 2) hiermit aufgehoben.
Das inhaltlich entsprechende BMF-Schreiben v. 22.2.1999 S 0342 wird im BStBl Teil I veröffentlicht werden.