Im letzten Absatz der 1. Textziffer der Nr. 1 des Abschnittes B des Bezugserlasses ist geregelt, dass die pauschalen Entschädigungen und Sitzungsgelder mindestens in Höhe des in R 13 Abs. 3 Satz 3 der
Nach R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 sind Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen mindestens in Höhe von monatlich 175 € (statt bisher 154 €) steuerfrei. Dies gilt nach dem BMF-Schreiben vom 20.12.2007 ( BStBl. 2008 I S. 21) rückwirkend ab 01.01.2007.
Der steuerfreie Mindestbetrag in Höhe von 175 € gilt rückwirkend ab 01.01.2007 auch für Aufwandsentschädigungen, die die ehrenamtlichen Mitglieder kommunaler Volksvertretungen erhalten.
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Bundesländer.
Da die sich aufgrund der Gemeindereform ergebenden Folgeänderungen noch nicht absehbar sind, muss die gänzliche Überarbeitung des Fin Min Sachsen - Anhalt Bezugserlasses noch zurückgestellt werden.
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