Der EuGH hat mit o. g. Urt. entschieden, daß der Verzicht des Grundstücksmieters auf seine Rechte aus dem Mietvertrag und die Rückgabe des Grundstücks an den Vermieter gegen eine Abstandszahlung des Vermieters ein steuerfreier Umsatz sei. Auch die vertragliche Auflösung eines Grundstücksmietvertrags gegen Zahlung einer Abfindung falle unter die Steuerbefreiungsvorschrift des Art. 13 Teil B Buchst. b der 6. EG-Richtlinie. Der nach dieser Vorschrift befreite Umsatz „Vermietung von Grundstücken” umfasse auch den Verzicht des Mieters auf seine Rechte aus dem Mietvertrag und die Rückgabe des Grundstücks an den Vermieter.
Von den obersten FinBeh des Bundes und der Länder wurde die Frage erörtert, ob ein steuerfreier Umsatz i. S. des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG auch dann vorliegt, wenn der Vermieter auf seine Rechte aus dem Mietvertrag gegen eine Abstandszahlung des Mieters verzichtet.
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