FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 14.07.2025
VI 3510-S 7107-96373/2025

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 14.07.2025 (VI 3510-S 7107-96373/2025) - DRsp Nr. 2026/80094

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 14.07.2025 - Aktenzeichen VI 3510-S 7107-96373/2025

DRsp Nr. 2026/80094

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand; Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verkaufstätigkeiten an Kitas und Schulen sowie der Umsätze von Schülerfirmen im zeitlichen Anwendungsbereich von § 2b UStG

I. Umsatzbesteuerung juristischer Personen öffentlichen Rechts (jPöR)

Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Leistungen jPöR durch Einführung des § 2b UStG werden vermehrt Fragen gestellt, die die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verkaufstätigkeiten an Kitas und Schulen betreffen. In der Presse wurde zu dieser Thematik unter dem Begriff „Kuchensteuer“ berichtet.

Verkaufstätigkeiten an Kitas und Schulen unterliegen jedoch auch unter Berücksichtigung dieser Neuregelung nicht per se der Umsatzbesteuerung. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, die es rechtlich zu würdigen gilt.

II. Zurechnung der Verkaufstätigkeiten

Die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung der Verkaufstätigkeiten hängt von deren tatsächlicher Durchführung ab und kann variieren. Es gibt Fälle, bei denen die Tätigkeiten nicht der Kita oder Schule zuzurechnen sind und sich daher steuerlich nicht beim Träger auswirken. Entscheidend ist, wer im konkreten Sachverhalt leistender Unternehmer ist.

III. Nachhaltigkeit der Verkaufstätigkeit