Autoren: Blusz/Rothmund/Hübner |
Die Gesamteinkünfte einer liechtensteinischen Familienstiftung unterliegen einer Ertragsteuer von 12,5 % pro Jahr, die Mindeststeuer liegt bei 1.800 CHF. Dividenden, Kapitalgewinne aus Beteiligungen an juristischen Personen, ausländische Erträge aus Land- und Forstwirtschaft, ausländische Betriebsstättenergebnisse, ausländische Miet- und Pachterträge sowie ausländische Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sind in Liechtenstein steuerfrei. Zudem unterliegt die liechtensteinische Familienstiftung keiner der deutschen Gewerbesteuer vergleichbaren Realsteuer.
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