Autoren: Blusz/Rothmund/Hübner |
Nach liechtensteinischem Stiftungsrecht beträgt das Mindestkapital für eine Familienstiftung 30.000 CHF (bzw. € oder USD) unabhängig vom Zweck der Stiftung. Zwar gibt das deutsche Recht keine Mindestsumme für die Errichtung einer deutschen Familienstiftung vor. Das Stiftungsvermögen muss aber ausreichen, um die Erfüllung des Stiftungszwecks zu gewährleisten. Hierfür sind meist erheblich höhere Beträge als die vorgenannten 30.000 CHF erforderlich.
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